Ungültige Cookie Banner: Abmahnungen vermeiden

Die DSGVO – erinnern Sie sich noch? Vor gut eineinhalb Jahren wurden für Websites viele neue Bestimmungen im Bereich Datenschutz fällig und in vielen Fällen mit großem Aufwand eingerichtet. Darunter waren auch die bekannten "Cookie-Banner". Mittlerweile gibt es ein neues Urteil des europäischen Gerichtshofs - (Link) zur Datenerhebung von externen Diensten („Drittanbietern“) . Die Cookie-Banner, die wir auch damals für unsere Kunden einrichteten, sind in dieser Form so nicht mehr ausreichend.

Welche Anforderungen gibt es nun?

Der Benutzer muss nun explizit informiert werden, welche Dienste auf der Website laufen. Noch wichtiger: er muss diese auch ablehnen können. Diese Funktion ist so auf Ihrer Website bisher nicht möglich. Vor der eventuellen Zustimmung des Nutzers dürfen weder Daten übertragen, noch Cookies gesetzt werden.
(Pressemitteilung der hessischen Datenschutzbehörde - Link).

Wir empfehlen Ihnen daher, die Banner auf Ihren Websites anzupassen, wenn Sie Dienste wie zum Beispiel Google Analytics, Google Maps oder Google Fonts nutzen.

Möchten Sie unsere Einschätzung?

Wir beraten Sie gerne und integrieren bei Bedarf auch eine datenschutzkonforme und kostengünstige Lösung für Sie.

web@jr-marketing.de

(Foto von Jade Wulfraat auf Unsplash)

Cookiebanner müssen rechtsgültig sein