Beispielmagazin 02
20 THEMA Feuerwehrfahrzeugemüssen als solche gekennzeichnet sein: Der Schriftzug »Feuerwehr« an den Seitenund– sofern ausreichend Fläche zur Verfügung steht – an der Front ist nun obligatorisch. Ausgenommen sind ledig- lich Kommandowagen und PKW. Was sich zunächst einmal banal anhört, ist eine wichtige Festlegung in Bezug auf die Erkennbarkeit der Fahrzeuge, denn die rote Farbe haben die Feuerwehren nicht exklusiv. Nichts desto trotz wird auch bei der Dominanz des Rots in der Farbgebung nachgesteuert. Zwar gilt unverän- dert, dass 75 Prozent der anrechenbaren Flächen auf Front, Seiten und Heck in Rot gehalten sein müssen, die Anrech- nungsregelnwurden jedoch konkretisiert. Konnte bisher die Kontrastfarbe ohne Flächenbegrenzung angerechnet werden, setzt die Neufassung nun eine klare Grenze. Anrechnungen sind zukünftig nur noch bismaximal 25 Prozent zulässig, 50 Prozent jeder Fahrzeugseitemüssen dementspre- chend zwingend rot sein. Ausnahmen gibt es nur noch für Kontur- undWarnmarkierungen, die zu 100 Prozent auf die Grundfarbe angerechnet werden. Zukünftig sind also alle normgerechten Fahr- zeuge so zu gestalten, dass sie vomBetrachter unzweifelhaft als rot wahrgenommenwerden. Die Anrechenbarkeit einer Kontrastfarbe dient dabei nicht primär gestalterischen Zwecken, sondern der Verkehrs- sicherheit. Gerade Fahrzeuge in nicht-fluoreszierenden Farben (feuerrot oder verkehrsrot) gewinnen durch gut eingesetzte Flächen- und Formenkontraste stark Erkennbarkeit dank klarer Regeln Als anrechenbare Flächen gelten alle sichtbaren Front-, Heck- und Seitenflächen der Karosserie bzw. des Aufbaus, Verblendungen z. B. des Leitersatzes von Hubrettungsfahrzeugen, einschließlich Bord- und Ladebordwände bei geschlossenemFahrzeug. Anbauteile wie Fenster, Rollläden, Stoßstangen, Radläufe, Stoßleisten sowie alle nicht lackier-/ beklebbaren Teile, werden in die Flächenberechnung mit aufgenommen, wenn sie der Grundfarbe entsprechen. Andernfalls fließen sie nicht in die Flächenberechnung mit ein. Ist also beispielsweise ein Rollladen rot lackiert oder foliert, wird er der Grundfläche zugerechnet, ist er Natur-/Alufarbenwird die Fläche nicht berücksichtigt. Anrechenbare Flächen 75% 62,5% ✘ ✔ DIN 14502-3 | FEUERWEHR
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