Beispielmagazin 02
21 THEMA an Tagsichtbarkeit. Aus demgleichen Grund erfolg- te die Regelung zuWarn- und Konturmarkierungen. Was das alles konkret bedeuten kann, wirdmit- tels Gestaltungsbeispielen imAnhang A verdeut- licht. Diese erläutern sozusagen auf einen Blick die Zulässigkeit beziehungsweise Nicht-Zulässig- keit einiger exemplarischer Farbverhältnisse. Allerdingsmüssen sich die Feuerwehren zukünftig bei der Beurteilung der Farbverhältnisse nicht mehr auf Beispielillustrationen oder »Pi mal Daumen plus Erfahrungswert« verlassen, sondern erhalten vomausführenden Auftrag- nehmer ein Farbgebungsprotokoll, das diese detailliert auflistet und bestätigt. Ebenfalls imFarbgebungsprotokoll ist die Zulässigkeit der verwende- tenMaterialien sowie evtl. in den Fahrzeugpapieren zumachende Ein- tragungen festzuhalten. Das Protokoll wird den Feuerwehren also die Ab- nahme, Prüfung und Zulassung der Fahrzeuge deutlich vereinfachen. Da Folien zudem imVergleich zur Lackierung oder vergleich- baren Verfahren eine begrenzte Haltbarkeit aufweisen, muss eine ausreichende UV-Beständigkeit entsprechend den Herstellerangaben gegeben sein. Als Mindestanforderungen an die UV-Beständigkeit gelten für nicht-fluoreszierende Folien fünf Jahre und für fluoreszierende Folien drei Jahre. Darüber hinaus regelt die Normnicht nur welche Materialien zulässig, sondern auchwie diese zu handhaben sind. Folien müssen nun immer auf einen vorhandenen Korrosions- schutz aufgebracht werden. Aus Gründen der Haltbarkeit und der Verarbeitung darf die Foliendicke 0,1mmnicht unter- schreiten. Folien sollten in der Regel nicht über Ecken, Kan- ten und Sicken geklebt werden. Ein Zuschneiden von Folien jeglicher Art auf demFolienuntergrund ist nicht zulässig. Erfolgt die Beklebung auf einer lackierten Fläche, muss die Basisfarbe in Reinweiß RAL 9010 oder in einer vergleichbaren Farbe der Serienlackie- rung ausgeführt sein. ImAusnahmefall sind bei Fahrzeugen bis 3,5 t zGG zudemBasisfarben der Serienlackierung in silberfarben zulässig. Basislackierung Nachvollziehbarkeit dank neuem Farbgebungsprotokoll Haltbarkeit dank hoher Anforderungen Zulässige Grund- und Kontrastfarben Grundfarben: Kontrastfarben RAL 3000 (feuerrot) RAL 3020 (verkehrsrot) RAL 3026 (leuchthellrot) RAL 3024 (leuchtrot) RAL 9010 (reinweiß) RAL 1016 (schwefelgelb) RAL 1026 (leuchtgelb) | DIN 14502-3
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