Beispielmagazin 02
22 THEMA Heck-Warnmarkierungen sindmit der neuen DIN für alle Feuerwehreinsatzfahrzeuge und Abroll- behälter erforderlich. Zusätzlich ist eine Markie- rung der Front mit Warnmarkierung nunmöglich. Alle Feuerwehrfahrzeugemüssen zudemals Ein- satzfahrzeugemit Konturmarkierungen aus- gestattet sein, die in der Ausführung grundsätz- lich den Vorgaben der ECE R 104 entsprechen. Allerdings wurden auch Ausnahmen von der ECE R 104 definiert, wie der Einsatz von Linienmarkierung in Gap-Form (ohne Kennzeichnung des Materials) für Pkw, Transporter und Abrollbehälter sowie die Reduzierung der Breite der Konturmarkierung bei technischen Er- fordernissen. Auch die Linien- und Konturmarkierung in fluoreszierend gelb (lime) ist bei der Verwendung der entsprechendenWarnmarkierung amHeck nun vor- gesehen sowie auch vonweißer Konturmarkierung imHeckbereich, wenn das Fahrzeugmit einer der bei- den zulässigen, weißenWarnmarkierung beklebt ist. Die ausführliche Definition der Materialeigenschaften vonWarn- und Konturmarkierung imAnhang B der Normsorgenweiterhin dafür, dass die zulässigen Materialien nunmit demVerweis auf die DIN 14502-3 gekennzeichnet werden können. Dies vermeidet Rück fragen der Prüfer bei der Abnahme oder Probleme bei der Zulassung bei nicht vorhandenen Prüfzeichen. Zulässige Materialien und Beklebungen von design112 sind ab sofort alle mit Aufdruck »gem. DIN 14502-3« versehen. Sicherheit dank reflektierender Flächen Zulassungsfähigkeit dank eigener Kennzeichnung ZulässigeWarnmarkierungen Folgende Farbausführungen für Warnmarkierungen sind normkonform: Er werden in der NormAnforderungen an die Außenfarbgebung und besondere Kennzeichnung von Feuerwehrfahrzeugen festgelegt, zu denen es eine Ausnahmegenehmigung der entsprechenden Bundesländer bedarf, da es sich bei den beson- deren Kennzeichnungen teils um lichttechnische Einrichtungen, wie z. B. reflektierende Folien, Ta- gesleuchtfarben handelt für die eine Ausnahme- genehmigung der Straßenverkehrsbehörde von § 49a, Absatz 1, Satz 1 der StVZO erforderlich ist. Ausnahmegenehmigungen abwechselnd in den Farben: Rot (retroreflektierend) + fluoreszierend Gelb (retroreflektierend) abwechselnd in den Farben: Rot (retroreflektierend) +Weiß (retroreflektierend) abwechselnd in den Farben: Rot (fluoreszierend oder fluoreszierend und retroreflektierend) +Weiß (retroreflektierend) FEUERWEHRFEUERWEHR ✔ DIN 14502-3 |
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