Beispielmagazin 02

22 THEMA Heck-Warnmarkierungen sindmit der neuen DIN für alle Feuerwehreinsatzfahrzeuge und Abroll- behälter erforderlich. Zusätzlich ist eine Markie- rung der Front mit Warnmarkierung nunmöglich. Alle Feuerwehrfahrzeugemüssen zudemals Ein- satzfahrzeugemit Konturmarkierungen aus- gestattet sein, die in der Ausführung grundsätz- lich den Vorgaben der ECE R 104 entsprechen. Allerdings wurden auch Ausnahmen von der ECE R 104 definiert, wie der Einsatz von Linienmarkierung in Gap-Form (ohne Kennzeichnung des Materials) für Pkw, Transporter und Abrollbehälter sowie die Reduzierung der Breite der Konturmarkierung bei technischen Er- fordernissen. Auch die Linien- und Konturmarkierung in fluoreszierend gelb (lime) ist bei der Verwendung der entsprechendenWarnmarkierung amHeck nun vor- gesehen sowie auch vonweißer Konturmarkierung imHeckbereich, wenn das Fahrzeugmit einer der bei- den zulässigen, weißenWarnmarkierung beklebt ist. Die ausführliche Definition der Materialeigenschaften vonWarn- und Konturmarkierung imAnhang B der Normsorgenweiterhin dafür, dass die zulässigen Materialien nunmit demVerweis auf die DIN 14502-3 gekennzeichnet werden können. Dies vermeidet Rück­ fragen der Prüfer bei der Abnahme oder Probleme bei der Zulassung bei nicht vorhandenen Prüfzeichen. Zulässige Materialien und Beklebungen von design112 sind ab sofort alle mit Aufdruck »gem. DIN 14502-3« versehen. Sicherheit dank reflektierender Flächen Zulassungsfähigkeit dank eigener Kennzeichnung ZulässigeWarnmarkierungen Folgende Farbausführungen für Warnmarkierungen sind normkonform: Er werden in der NormAnforderungen an die Außenfarbgebung und besondere Kennzeichnung von Feuerwehrfahrzeugen festgelegt, zu denen es eine Ausnahmegenehmigung der entsprechenden Bundesländer bedarf, da es sich bei den beson- deren Kennzeichnungen teils um lichttechnische Einrichtungen, wie z. B. reflektierende Folien, Ta- gesleuchtfarben handelt für die eine Ausnahme- genehmigung der Straßenverkehrsbehörde von § 49a, Absatz 1, Satz 1 der StVZO erforderlich ist. Ausnahmegenehmigungen abwechselnd in den Farben: Rot (retroreflektierend) + fluoreszierend Gelb (retroreflektierend) abwechselnd in den Farben: Rot (retroreflektierend) +Weiß (retroreflektierend) abwechselnd in den Farben: Rot (fluoreszierend oder fluoreszierend und retroreflektierend) +Weiß (retroreflektierend) FEUERWEHRFEUERWEHR ✔ DIN 14502-3 |

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